Winterdienst: Tipps zum Schnee räumen

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Winterdienst: Tipps zum Schnee räumen

Wenn der Winter kommt, bist du in Deutschland für den Winterdienst verantwortlich und verpflichtet, Gehwege, Bürgersteige und den Bereich vor deinem Haus schnee- und eisfrei zu halten. Damit schützt du dich, deine Nachbarn und alle Verkehrsteilnehmer vor Rutschgefahr durch Schnee, Reifglätte oder Eisregen.

Schnee bedeutet nicht nur Schneemänner, Schneeballschlachten und Rodelspaß, sondern kann auf Gehwegen schnell zur Gefahr für Fußgänger werden. Was sollte man als Mieter oder Hausbesitzer eigentlich über den Winterdienst oder die Schneeräumpflicht wissen? Und nimmt man am besten eine Schaufel oder eine Wanne?

Wir haben hilfreiche Tipps rund um die weiße Pracht für dich zusammengestellt. 

Tipp 1: Räum- und Streupflicht für Mieter und Hausbesitzer

Mann räumt Terrasse von Schnee

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Tipp 1: Räum- und Streupflicht für Mieter und Hausbesitzer

In der Praxis sieht es so aus, dass die Städte und Gemeinden meist viele Straßen vom Schnee befreien. Um die Bürgersteige müssen sich die Eigentümer der anliegenden Grundstücke kümmern. Hauseigentümer und Vermieter können diese Pflicht auf ihre Mieter abwälzen. Das wird dann im Mietvertrag festgehalten. 

Wichtig: Wer für den Winterdienst zuständig ist, sollte diese Aufgabe ernst nehmen. Wenn du verreist, krank bist oder arbeiten musst, musst du einen Ersatz suchen. Hierbei bist du selbst verantwortlich dafür, dass ein verlässlicher Vertreter einspringt – zum Beispiel ein Nachbar oder ein professioneller Winterdienst. Wer keinen Ersatz organisiert und seiner Pflicht nicht nachkommt, handelt grob fahrlässig. Denn wenn jemand ausrutscht, weil nicht geräumt wurde, musst du möglicherweise Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen. Oder du riskierst sogar eine Strafe wegen fahrlässiger Körperverletzung.

In vielen Städten in Deutschland drohen bei Missachtung der Räum- oder Streupflicht empfindliche Bußgelder, je nach Kommune können das bis zu 500 Euro sein. Bei wiederholten Verstößen kann sogar der Versicherungsschutz erlöschen, insbesondere wenn trotz mehrfacher Hinweise nicht gestreut oder geräumt wird. Dann haftet der Eigentümer oder Mieter im schlimmsten Fall vollständig selbst.


Wo muss Schnee geräumt werden?

mann streut Bürgersteig mit dem Streuwagen

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Wo muss Schnee geräumt werden?

Vor deiner Haustür musst du für begehbare Bürgersteige sorgen: Dies bedeutet Schnee schippen und bei Glätte streuen. Hierbei ist es aber ausreichend, wenn du einen Weg von mindestens einem Meter Breite freischaufelst, sodass zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen. Den Weg für parkende Autofahrer zum Bürgersteig brauchst du nicht extra räumen. Auf dem Grundstück muss vor allem der Haupteingang, die Strecke zu den Mülltonnen, Stellplätzen oder Garagen frei sein.

Achte auch auf private Wege und Zufahrten auf deinem Grundstück, dazu zählen zum Beispiel kleine Fahrbahnen oder private Straßenanteile. Diese gehören zwar nicht zum öffentlichen Gehweg, können aber dennoch unter die Räumpflicht fallen, je nach Regelung in deiner Stadt oder Gemeinde. Informiere dich deshalb am besten in der örtlichen Satzung, was in deinem Wohnort genau gilt. In Deutschland variieren die Vorschriften je nach Bundesland oder Kommune stark.

Tipp 2: Die richtige Ausstattung für den Winterdienst

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Tipp 2: Die richtige Ausstattung für den Winterdienst

Mit den richtigen Geräten lässt sich der weißen Masse aber gut Herr werden. Zur Grundausstattung gehören auf jeden Fall ein Schneeschieber, eine Schneeschaufel und dicke Handschuhe. Für den Schutz gegen kalte Finger ist wichtig, dass du ein großes Modell wählst, sodass sich zwischen Hand und Stoff eine Wärmeschicht bilden kann. Das sorgt für bewegliche Hände mit sicherem Griff. Denn was nützt die beste Schaufel, wenn die Hände nicht mehr zupacken können? Wer Probleme mit gefrorenem Schnee oder Eisflächen hat, sollte am besten einen Eisstößer zur Hand haben.

Bürgersteig von Schnee befreien
Um Bürgersteig und Grundstück von Eis und Schnee zu befreien, reicht meistens reine Muskelkraft aus. Bei nur wenig Schnee ist ein Schneeschieber ausreichend. Du kannst je nach Schneemenge und der Größe der Fläche, die du freiräumen musst, auch zu einer Schneeschaufel oder Schneewanne greifen. Wer jedoch in einem schneereichen Gebiet wohnt und ein großes Gelände schneefrei halten muss, für den lohnt sich unter Umständen sogar die Anschaffung einer Schneefräse.


Rückenschonend Schneeschippen

Frau räumt Schnee mit einem Schneeschieber

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Rückenschonend Schneeschippen

Um den Rücken beim Schnee räumen zu schonen, solltest du eine möglichst leichte Schneeschaufel mit langem Stiel wählen, der zu deiner Körpergröße passt. Nur so arbeitest du ergonomisch und beugst Rückenschmerzen oder Haltungsschäden vor. Ist der Stiel zu kurz, musst du dich zu stark bücken – das belastet den unteren Rücken unnötig. 

Besonders bei nassem Schnee gilt: lieber schieben statt heben – und nur kleine Mengen aufnehmen. Beim Abladen den gesamten Körper mitdrehen und zum Anheben eine Schrittstellung einnehmen, bei der das Gewicht auf das vordere Bein verlagert wird. Das entlastet den unteren Rücken effektiv.

Tipp 3: Darf ich Streusalz verwenden?

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Tipp 3: Darf ich Streusalz verwenden?

Zu viel Salz verschmutzt das Grundwasser und schadet Tieren und Pflanzen. Daher verbieten viele Kommunen den Einsatz von Streusalz oder erlauben es nur an gefährlichen Stellen wie Rampen oder Treppen oder bei extremer Eisglätte. Im Zweifelsfall bei der Stadt oder der Gemeinde nachfragen, was erlaubt ist.

Unser Tipp zum Schnee räumen: Streuen ist effektiver als fegen, aber es muss ja nicht immer Streusalz benutzt werden. Als alternatives Streumaterial haben sich Sand, Splitt und Granulat bewährt. Gerade bei Reifglätte am frühen Morgen oder in den späten Abendstunden ist vorbeugendes Streuen sinnvoll. So verhinderst du, dass sich auf feuchten Flächen eine gefährliche Eisschicht bildet. Vorbeugend gestreut werden sollte auch dann, wenn Glätte angekündigt ist, etwa durch den Wetterbericht.


Tipp 4: Wann muss der Schnee geräumt werden?

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Tipp 4: Wann muss der Schnee geräumt werden?

Die jeweiligen Räum- und Streuzeiten stehen meistens entweder im Landesgesetz oder in der Ortssatzung. Ist dort nichts extra geregelt, müssen Gehwege werktags von 7 bis 20 Uhr frei sein, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr. Bei starkem und wiederkehrendem Schneefall musst du auch mehrmals am Tag raus und spätestens innerhalb einer Stunde nach jedem beendeten Schneefall schippen. Und wenn für die Nacht Glatteis angekündigt ist, darf nicht bis zum nächsten Morgen gewartet werden, sondern es muss vorbeugend gestreut werden.

Schadenersatz: Wenn doch jemand ausrutscht
Rutscht ein Fußgänger auf einem ungestreuten oder ungeräumten Gehsteig aus und verletzt sich, wendet sich die Krankenversicherung an den säumigen Räumungspflichtigen. Die private Haftpflichtversicherung springt jedoch bei Schmerzensgeldforderungen des Verletzten ein. Streut der Versicherte aber nach mehreren Unfällen immer noch nicht, verliert er seinen Versicherungsschutz und muss für den Schaden selbst aufkommen.
Auch mehrfaches Versäumnis wird rechtlich als besonders schwerwiegender Verstoß gewertet und kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern belegt werden. Doch auch Fußgänger müssen aufpassen und können nicht erwarten, dass die Wege komplett eisfrei sind.


Tipp 5: Wissenswertes für Autofahrer

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Tipp 5: Wissenswertes für Autofahrer

Winterzeit bedeutet für Autofahrer mühseligen Schippen und Kratzen, bevor die Fahrt zur Arbeit losgehen kann. Auf keinen Fall heißes Wasser über die Scheiben gießen! Eiskratzer und Handfeger sollten aus einem weichen Material sein, um Kratzer zu vermeiden. Gut ist eine kleine Schaufel, die auch im Kofferraum Platz findet. Am besten deckt man am Abend zuvor die Autoscheibe mit einer handelsüblichen Plane oder einem Karton ab. 

Auch Schlösser an Autotüren können bei frostigen Temperaturen schnell zufrieren. Um dem vorzubeugen, empfiehlt es sich, sie regelmäßig mit einem geeigneten Schmiermittel zu behandeln, z. B. Schließzylinderspray oder Türschloss-Enteiser. Am besten deckt man am Abend zuvor die Autoscheibe mit einer handelsüblichen Plane oder einem Karton ab.

Ebenso unerlässlich für die Sicherheit auf winterlichen Straßen: Achte darauf, rechtzeitig auf Winterreifen umzusteigen. In Deutschland gilt bei Glätte, Schnee, Schneematsch oder Reifglätte die situative Winterreifenpflicht. Wer bei solchen Bedingungen mit Sommerreifen fährt, riskiert Bußgelder und gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer.


Eiskratzen: Komfortabel und easy

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Foto: KÄRCHER

Eiskratzen: Komfortabel und easy

Eisfreie Scheiben bekommst du auch mit einem elektrischen Eiskratzer. Mit Hilfe seiner rotierenden Scheibe mit stabilen Kunststoffklingen entfernt dieser selbst hartnäckige Vereisungen auf Autoscheiben. Durch leichtes Drücken von oben beginnt die Abtragsscheibe zu rotieren. Eine Akkuladung reicht für mehrere Anwendungen. Die integrierte LED fängt an zu blinken, wenn du das Gerät aufladen musst.

Sind die Scheiben dann frei, bei Fahrtantritt die Klimaanlage einschalten. Sie verhindert bei feuchtkaltem Wetter den Beschlag auf den Scheiben. Der kurze Einsatz der Klimaanlage kostet weniger Energie als die Heckscheibenheizung oder das Gebläse. Auch die Lichter müssen frei sein, auf dem Autodach sollte keine dicke Schneedecke liegen bleiben. Die versperrt bei einem Bremsmanöver nämlich ganz schnell die Sicht. 

Vergiss nicht: Als Verkehrsteilnehmer bist du verpflichtet, dein Fahrzeug vollständig von Schnee und Eis zu befreien – dazu gehören auch Rückspiegel, Nummernschilder, Bremslichter und Blinker. Wer mit vereistem Auto fährt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und riskiert ein Bußgeld.

Tipp 6: Schnee räumen macht schlank

Schnee räumen Mann Schaufel

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Tipp 6: Schnee räumen macht schlank

Alles, was weggeschoben wird, schmilzt irgendwann. Deshalb ist es wichtig, Abflüsse bei einsetzendem Tauwetter schnee- und eisfrei zu halten. Dabei kann es helfen, auch auf den Zustand der Fahrbahn rund ums Grundstück zu achten. Achte darauf, dass das Schmelzwasser ungehindert ablaufen kann und nicht zu neuen Glättestellen auf dem Fußweg oder der Einfahrt gefriert. 

Sollte auf öffentlichen Gehwegen Streumaterial verteilt worden sein, muss es beseitigt werden.
Bei regelmäßigem Schneeräumen schmilzt übrigens nicht nur der Schnee – eine Stunde aktives Schneeschieben verbrennt im Schnitt rund 380 Kalorien. Mit dem Gedanken schmeckt das Essen doch gleich besser!


FAQ zum Winterdienst: Häufig gestellte Fragen zum Schnee räumen

FAQ zum Winterdienst: Häufig gestellte Fragen zum Schnee räumen

Wer ist in Deutschland für den Winterdienst verantwortlich?
In der Regel sind Grundstückseigentümer für den Winterdienst zuständig. Sie können diese Pflicht per Mietvertrag aber auch an Mieter übertragen. Wichtig ist: Wer laut Vertrag verantwortlich ist, muss die Räum- und Streupflicht zuverlässig erfüllen.

Ab wann und wie oft muss Schnee geräumt werden?
Gehwege müssen werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Bei starkem Schneefall oder Eisglätte ist mehrmaliges Räumen am Tag nötig – spätestens eine Stunde nach Schneefallende. Auch vorbeugendes Streuen ist erlaubt und empfohlen.

Wie breit muss der geräumte Weg sein?
Es reicht, wenn der Gehweg auf etwa einem Meter Breite geräumt ist – sodass zwei Personen bequem aneinander vorbeigehen können.

Was passiert, wenn ich den Winterdienst vernachlässige?
Wer nicht räumt oder streut, riskiert Bußgelder, Schadensersatzforderungen und im schlimmsten Fall eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Zudem kann die private Haftpflichtversicherung im Schadenfall den Schutz verweigern.

Darf ich Streusalz benutzen?
In vielen Städten ist der Einsatz von Streusalz verboten oder nur eingeschränkt erlaubt – etwa auf Treppen oder starken Gefälleflächen. Erkundige dich bei deiner Stadtverwaltung. Alternativen wie Sand, Splitt oder Granulat sind fast überall erlaubt.

Gibt es Unterschiede zwischen Städten und Bundesländern?
Ja, die Regelungen zum Winterdienst können sich je nach Bundesland oder Kommune unterscheiden. Die Details findest du in der örtlichen Satzung oder bei deinem Ordnungsamt.

Was muss auf meinem Grundstück geräumt werden?
Neben dem Gehweg auch der Weg zum Hauseingang, zu Mülltonnen, Garagen oder Stellplätzen. Private Wege und Zufahrten können ebenfalls unter die Räumpflicht fallen – abhängig von der jeweiligen Satzung.

Wie kann ich rückenschonend Schnee räumen?
Verwende eine Schneeschaufel mit ergonomischem Griff und passender Länge. Hebe nicht zu viel auf einmal und arbeite mit dem ganzen Körper. Schieben ist besser als Heben!

Was mache ich, wenn ich verhindert bin?
Du bist verpflichtet, für Ersatz zu sorgen – z. B. Nachbarn oder einen professionellen Winterdienst. Ein Zettel an der Tür reicht nicht aus. Bei Versäumnis haftest du im Schadensfall persönlich.

Was ist bei Glatteis am Auto zu beachten?
Scheiben dürfen nicht mit heißem Wasser enteist werden. Besser: Abdeckfolie verwenden oder elektrische Eiskratzer nutzen. Auch Winterreifen sind Pflicht – bei Verstoß droht ein Bußgeld.

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