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Rund ums Haus

Gut versichert beim Hausbau – und danach

Wer selbst baut braucht ein ganzes Paket an Versicherungen, um für alle möglichen Eventualitäten gewappnet zu sein: Schäden, die von der Baustelle ausgehen, Unfälle von privaten Helfern, aber auch ein Starkregen auf der Baustelle können teuer werden.

Wer einen Altbau saniert, das Dachgeschoss ausbaut oder einen größeren Umbau managt, hat alle Hände voll zu tun, sich um Baupartner, Handwerker und Finanzierung zu kümmern. Da rücken Versicherungen leicht in den Hintergrund. Mit Ausnahme der Unfallversicherung für private Helfer gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen für Bauherren. Doch es gibt zahlreiche unverzichtbare und viele sinnvolle Versicherungen, mit denen du dich und dein Zuhause in der Bauphase und danach schützen kannst. 

 

Die drei wichtigsten Tipps für den Abschluss deiner Versicherungen: 

1.    Nimm dir die Zeit, deinen Bedarf sorgfältig zu ermitteln. 
2.    Vergleiche immer mehrere Angebote mit Blick auf die enthaltenen Leistungen, den Preis und das Kleingedruckte. 
3.    Nutze Veränderungen in deiner Wohn- und Lebenssituation, um deine Versicherungen zu überprüfen.  

Unverzichtbar: Bauherren-Haftpflichtversicherung
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Unverzichtbar: Bauherren-Haftpflichtversicherung

Gefahren gibt es viele auf der Baustelle: Ein Sturm schleudert einen Gerüstbalken auf das Auto des Nachbarn. Eine herunterfallende Dachpfanne verletzt einen Passanten. Eine Besucherin der Baustelle stolpert und stürzt. 
Für die Sicherheit auf der Baustelle ist stets der Bauherr verantwortlich. Er muss alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass anderen im Zusammenhang mit der Baustelle Schäden entstehen. Falls doch etwas passiert, muss er Schadenersatz zahlen. Auch wenn er selbst den Schaden nicht verursacht hat. Ein Unfall kann die Baufamilie im schlimmsten Fall ruinieren, wenn sie neben Behandlungskosten noch Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder gar eine lebenslange Rente zahlen muss. 

Vor diesen Risiken schützt eine Bauherren-Haftpflichtversicherung. Sie zahlt, wenn der Bauherr Schadenersatz zahlen muss, selbst wenn er selbst den Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Und sie verteidigt ihn, wenn er unberechtigt auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

Ohne eine solche Versicherung solltest du eine größere Baumaßnahme nicht beginnen! Sie endet automatisch mit dem Abschluss der Arbeiten, spätestens jedoch zwei oder drei Jahre nach Versicherungsbeginn. Die Kosten richten sich zunächst nach der Bausumme. Die Versicherungsunternehmen berechnen diese sehr unterschiedlich. Neben der Bausumme bestimmt die gewählte Versicherungssumme ­– also der Wert, bis zu dem der Versicherer Schäden maximal übernimmt – den Preis der Police. Empfehlenswert ist eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Die meisten Anbieter setzen diesen Betrag als Untergrenze an. Es gibt auch Tarife mit einer Selbstbeteiligung. 

Wer in Eigenregie baut und sich dabei von Freunden helfen lässt, muss das vor Versicherungsbeginn mitteilen. Einige Versicherungsgesellschaften decken Eigenleistungen im Grundbetrag ganz ab, andere bis zu einer bestimmten Summe. Häufig wird jedoch je 1000 Euro Eigenleistung ein Risikozuschlag verlangt. 

Bei den Leistungen der Versicherungen gibt es große Unterschiede. So sind beispielsweise Sachschäden durch Erschütterungen bei Rammarbeiten nicht immer enthalten. Schau genau hin, was bei deinem konkreten Bauvorhaben notwendig sein könnte. 

Tipp: Bei kleineren Baumaßnahmen – etwa einem Anbau oder einer Garage – solltest du vor Abschluss einer separaten Bauherren-Haftpflichtversicherung die Versicherungsbedingungen deiner privaten Haftpflichtversicherung prüfen. In ihr sind kleinere Baustellenrisiken oft eingeschlossen, auch bei Eigenleistungen. Bis zu welcher Bausumme die Bauherrenabsicherung reicht, ist recht unterschiedlich. Üblich sind 25.000 bis 50.000 Euro. Wird diese Summe allerdings überschritten, muss von vornherein eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.


Oft notwendig: Bauleistungsversicherung
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Oft notwendig: Bauleistungsversicherung

Auch die Bauleistungsversicherung (früher: Bauwesenversicherung) ist nur während der Bauphase notwendig. Sie wird gebraucht, wenn durch Unwetter, Vandalismus, Konstruktions- oder Materialfehler unvorhergesehene Schäden an Bauleistungen, Baustoffen oder fertigen Bauteilen entstehen und damit Mehrkosten verursachen. Zum Beispiel: Die Baugrube läuft voll Wasser, und der Estrich wird zerstört. Oder: Ein Sturm drückt die fertige Giebelwand des Anbaus ein.

Die Prämie der Bauleistungsversicherung ist abhängig von der Bauzeit und der Bausumme. Genau wie bei der Bauherren-Haftpflichtversicherung müssen auch bei der Bauleistungsversicherung Eigenleistungen vorab in Euro beziffert werden. Der Beitrag ist mit Baubeginn fällig. Abgerechnet wird jedoch nach Abschluss der Arbeiten über die tatsächlichen Baukosten. Im Falle eines Schadens verlangen die meisten Versicherer einen Selbstbehalt von mindestens 250 Euro. 

Prüfe vor Abschluss den Leistungsumfang: Abhängig vom Versicherer sind beispielsweise auch Diebstahl von fest verbauten Teilen, Schäden auf Transportwegen und / oder zusätzliche Aufräumkosten und Schadenssuchkosten im Grundpaket enthalten. Nicht versichert sind generell Bauteile, Baustoffe oder Werkzeuge, die lose auf der Baustelle lagern.

Tipp: Achte darauf, dass Glasbruchschäden nicht nur bis zum Einsatz der Scheiben, sondern bis zum Bauende versichert sind. 


Gesetzlich vorgeschrieben: Unfallversicherung für Helfer
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Gesetzlich vorgeschrieben: Unfallversicherung für Helfer

Wenn private Helfer – Nachbarn, Freunde oder Familienangehörige – unentgeltlich oder gegen Lohn mit anpacken, sind sie kraft Gesetz gegen die Folgen von Unfällen auf der Baustelle und gegen Berufskrankheiten versichert. Der Bauherr ist für seine Helfer verantwortlich. Er muss sie spätestens eine Woche nach Beginn der Baumaßnahme bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anmelden. Das gilt auch für private Helfer, die eine eigene private Unfallversicherung haben. Der schnellste Weg ist die Online-Anmeldung.

Die Berufsgenossenschaft zahlt, wenn ein Helfer auf dem Bau oder auf dem Weg von oder zur Baustelle verunglückt. Sie trägt die Kosten für Arzt und Krankenhaus und übernimmt bei längeren Ausfallzeiten auch die berufliche Wiedereingliederung, im schlimmsten Fall sogar eine Rente.

Die Unfallversicherung bei der BG Bau kostet – je nach Bundesland – pro geleisteter Arbeitsstunde und Helfer 1,58 Euro oder 1,67 Euro. Der Mindestbeitrag beläuft sich auf 100 Euro pro Baustelle (Stand: 08/2021).
Die Berufsgenossenschaft wird automatisch über jedes Bauvorhaben informiert, da die Ämter die Bauanmeldungen weiterleiten. Erfährt sie davon, dass ein Bauherr gegen die Melde- und Nachweispflicht verstößt, so ist ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro fällig. Verunglückt ein nicht gemeldeter Helfer, so kann die BG Bau Regressforderungen stellen.

Helfer, die im Rahmen einer im privaten Bereich üblichen Gefälligkeitsleistung tätig werden, müssen nicht bei der BG Bau gemeldet werden. Solche Handreichungen gelten rechtlich nicht als arbeitnehmerähnlich. In diese Kategorie fallen beispielsweise kurzfristige, ungefährliche Arbeiten, die nicht viel Zeit in Anspruch nehmen und von einer Person ausgeführt werden, die der Baufamilie nahe steht. Je enger die soziale Bindung ist, umso eher kann von einer Gefälligkeitsleistung ausgegangen werden, die von der Beitragspflicht ausgenommen ist. 


Sinnvoll: Unfallversicherung für die Baufamilie
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Sinnvoll: Unfallversicherung für die Baufamilie

Als Bauherr oder -herrin bist du nicht gesetzlich unfallversichert. Du kannst dich entweder freiwillig bei der BG Bau versichern oder eine private Unfallversicherung abschließen. 

Tipp: Die ist auch ohne große Bauvorhaben für passionierte Heimwerker sinnvoll. In der Werkstatt, beim Renovieren und bei Reparaturen an und im Haus ereignen sich in Deutschland jedes Jahr rund 300.000 Unfälle, so das Deutsche Kuratorium für Sicherheit in Heim und Freizeit e.V. Manch einer von ihnen hat dauerhafte gesundheitliche Folgen für die Betroffenen. Von der gesetzlichen Unfallkasse erhalten sie jedoch keinen Cent. Deren Schutz erstreckt sich nur auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. 

Eine private Unfallversicherung hingegen greift, wenn durch einen Unfall in der Freizeit, im Haushalt, im Straßenverkehr, im Urlaub oder bei der Arbeit ein bleibender Gesundheitsschaden verursacht wird. Als Unfall gilt ein "plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper wirkendes Ereignis". 

Je nach Vertrag wird nach einem Unfall entweder einmalig eine hohe Kapitalleistung oder eine lebenslange Unfallrente gezahlt. Damit lässt sich der Einkommensausfall zumindest teilweise auffangen oder eine teure Reha-Maßnahme finanzieren. 
Die Höhe der Entschädigung (Invaliditätsleistung) richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Die Versicherung ordnet in der sogenannten Gliedertaxe verschiedenen Körperteilen einen Prozentwert zu. Wer durch einen Unfall einen kompletten Arm verliert, erhält beispielsweise 70 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Die Gliedertaxen der Versicherer bergen erhebliche Unterschiede. Hier lohnt es sich, genau hinzuschauen. Stiftung Warentest empfiehlt Tarife mit einer Progression. Bei ihnen steigt die Höhe der Invaliditätsleistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional an, sodass du bei schwerer Invalidität ein Vielfaches der Versicherungs-Grundsumme erhältst. 

Üblicherweise wird neben der Invaliditätsleistung auch eine Todesfallleistung vereinbart. Sie ist nicht nur wichtig für Hauptverdiener, die ihre Familie absichern möchten und keine Risikolebensversicherung besitzen. Die Todesfallleistung gibt es bei einem Unfall mit Invalidität als Vorauszahlung, wenn der Grad der Invalidität noch nicht feststeht. Sie sollte also nicht zu niedrig sein. 

Vorsicht: Bei Krankheitsfolgen zahlt die private Unfallversicherung nicht. Allerdings ist bei mehr als 90 Prozent aller schwerbehinderten Menschen die Schwerbehinderung Folge einer Krankheit. Wer sich oder seine Angehörigen gegen einen solchen Verdienstausfall finanziell absichern möchte, kann das mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung tun. 


Pflicht beim Neubau: Feuer-Rohbauversicherung
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Pflicht beim Neubau: Feuer-Rohbauversicherung

Ein Kurzschluss, ein Blitzeinschlag, Brandstiftung oder eine defekte Gasleitung – wenn es in der Bauphase brennt, verursacht das Feuer oft große Schäden. Zudem verlängert sich die Bauzeit erheblich. Die Feuer-Rohbauversicherung deckt Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion am noch nicht bezugsfähigen Rohbau und an Baustoffen. Sie trägt auch die Kosten für Folgeschäden durch Rauchentwicklung und Löschwasser.

Diese Versicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, doch viele Banken verlangen die Vorlage einer entsprechenden Police, bevor sie einen Kredit auszahlen.
Tipp: Häufig ist die Feuer-Rohbauversicherung über einen begrenzten Zeitraum – meist sechs Monate bis ein Jahr vor der Bezugsfertigkeit – kostenlos, wenn du im Anschluss beim selben Anbieter eine Wohngebäudeversicherung abschließt. 


Unverzichtbar für alle Eigentümer: Wohngebäudeversicherung
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Unverzichtbar für alle Eigentümer: Wohngebäudeversicherung

Das Haus brennt ab. Ein Sturm deckt das Dach ab. Nach einem Rohrbruch steht das Erdgeschoss unter Wasser. Hagel zertrümmert die Verglasung. All diese Fälle sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Sie versichert Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel am Gebäude selbst sowie an den mit dem Haus fest verbundenen Gebäudeteilen (z.B. Garage, Rollladen, Markise, Zentralheizungsanlage, Satellitenschüssel). Dieser Vierfachschutz ist unverzichtbar für Häuslebauer und für Erwerber von Wohneigentum.

Mit dem Erwerb eines Hauses geht eine bestehende Wohngebäudeversicherung zunächst automatisch auf den Käufer über. Dieser kann innerhalb von einem Monat ab Eintragung ins Grundbuch entscheiden, ob er die Versicherung fortführt, sie sofort oder aber zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres kündigt.

Wer neu baut, schließt die Wohngebäudeversicherung am besten vor dem ersten Spatenstich ab. Dann ist die Feuer-Rohbauversicherung in der Regel während der Bauzeit gratis mit eingeschlossen. Ist das Haus fertig, geht sie in die Wohngebäudeversicherung über. Sie übernimmt im Leistungsfall den vollen Schaden maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme. 

Die Wohngebäudeversicherung wird in der Regel als gebündelte oder verbundene „gleitende Neuwertversicherung“ abgeschlossen. Hinter dieser Formulierung verbirgt sich ein hochkomplizierter Berechnungsmodus. Grundlage ist der fiktive Versicherungswert 1914. Er wird mit dem sich jährlich ändernden gleitenden Neubauwert (2021 = 20,1) multipliziert. In diesen von Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft errechneten Wert fließen Kostensteigerungen für Baumaterial und Löhne ein. Das Ergebnis der Berechnung ist der aktuelle Wiederaufbauwert des Hauses, welcher im Falle eines Totalschadens ausgezahlt würde. Der Verkehrswert des geschädigten Hauses ist dabei unerheblich. Entscheidend ist, dass der Neubau in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederhergestellt wird.

Für die Ermittlung des Beitrags spielen neben dem aktuellen Wiederaufbauwert die Bauartklasse und Größe des Gebäudes, die versicherten Gefahren und die regionale Lage eine Rolle. Die Versicherer haben das Bundesgebiet für drei der vier versicherten Risiken in Tarifzonen eingeteilt. 

Wichtig: Prüfe, ob voller Schutz bei grober Fahrlässigkeit enthalten ist, unabhängig von der Höhe des Schadens. Auch Abbruch- und Aufräumkosten, Bewegungs- und Schutzkosten für auszulagerndes Mobiliar, Mehrkosten beim Wiederaufbau durch behördliche Auflagen, Dekontamination des Erdreichs, zum Beispiel durch Erdöl oder Brandschutt, sowie Überspannung durch Blitzschlag sollten zum Leistungspaket gehören. Willst du Nebengebäude, Carports oder Gartenhäuser auf dem Grundstück mitversichern, musst du diese bei Vertragsschluss angeben. 


Sinnvoll: Photovoltaik-Versicherung
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Sinnvoll: Photovoltaik-Versicherung

Schäden an der Solaranlage durch Sturm, Überspannung und Feuer sind zwar vergleichsweise selten, im Falle eines Falles aber sehr teuer, da die Flammen rasch auf das Gebäude übergreifen. Wer eine PV-Anlage auf dem Dach hat, sollte sie daher versichern – entweder über einen Zusatz in der Wohngebäudeversicherung oder über einen separaten Vertrag. 

Der Vorteil der erstgenannten Variante ist, dass im Brandfall vermutlich Anlage und Haus betroffen sind und der Versicherungsnehmer es dann nur mit einem Versicherer zu tun hat. Einige Versicherungen bieten den Zusatzbaustein sogar kostenfrei an. Andere gewähren Rabatt, wenn der Kunde bei ihnen eine Wohngebäudeversicherung hat oder sie gleichzeitig mit der Photovoltaikversicherung abschließt.
Tipp: Kümmere dich am besten schon vor der Bauphase um den Versicherungsschutz. Dann sind auch Schäden während der Installation abgedeckt.   

Zu den Basisleistungen sollten Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Sturm, Hagel, Elementargefahren wie Schneedruck, Lawinen, Diebstahl, Bedienungsfehler, Kurzschluss, Wasser, Frost, Tierbiss bis mindestens 1000 Euro, Ertragsausfall, grobe Fahrlässigkeit bis mindestens 2500 Euro gehören, so die Empfehlung der Stiftung Warentest. 


Empfehlenswert: Hausratversicherung
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Empfehlenswert: Hausratversicherung

Ein Umzug oder Umbau bringt oft auch Veränderungen im Hausrat mit sich. Wenn du bereits eine Hausratversicherung hast, musst du den Wechsel der Wohnadresse melden. Außerdem ist jetzt ein guter Zeitpunkt, die Versicherung zu prüfen und bei Bedarf aufzustocken. Oft ist eine neue Wohnsituation auch der Anlass, überhaupt erst eine Hausratversicherung abzuschließen.
 
Sie zahlt nach einem Schaden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Raub, Vandalismus oder Einbruchdiebstahl das erforderliche Geld, um die betroffenen Einrichtungsgegenstände neu zu erwerben oder reparieren zu lassen. Nicht versichert sind Schäden, die der Besitzer durch Leichtsinn oder Unachtsamkeit selbst verursacht. 

Wer eine Hausratversicherung abschließt, benennt selbst die Versicherungssumme. Im Idealfall entspricht sie dem Neuwert, also dem Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand. Nur: Schon die erstmalige Schätzung des Hausrates ist aufwändig. Und die regelmäßige Anpassung wird allzu leicht vergessen. Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Neuwert des Hausrats höher ist als die Versicherungssumme der Police. Die Folge: Kommt es zu einem Schaden, zahlt der Versicherer nur anteilig – auch bei kleineren Schäden!

Wer das vermeiden will, muss entweder den Neuwert seines Hausrates mittels systematischer Katalogisierung oder mit Hilfe von Wertermittlungstabellen berechnen. Oder er vereinbart „Unterversicherungsverzicht“. Das bedeutet, dass der Versicherer die Unterversicherung im Vertrag ausschließt und auf die Überprüfung der Versicherungssumme verzichtet. Im Klartext: Der Versicherer ersetzt Schäden bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze. Voraussetzung dafür ist, dass du die Versicherungssumme pauschal anhand der Quadratmeterzahl deiner Wohnung oder deines Hauses ermittelst. Angenommen, du kommst anhand der pauschalen Berechnung auf einen Wert von 50.000 Euro für deinen Hausrat. Dann musst du auch mindestens diesen Wert als Versicherungssumme ansetzen.

Die Angaben zur Wohnungsgröße müssen korrekt sein. Dabei ist wichtig zu wissen: Auch ein Hobby- oder Wohnkeller zählt zum Beispiel zur Wohnfläche. Das gilt auch, wenn solche Räume erst nach Abschluss der Hausratversicherung angebaut werden. Passe Ihre Police daher an, wenn du zusätzlichen Wohnraum schaffst. Nur dann bleibt der Unterversicherungsverzicht bestehen.

Für die Beitragshöhe spielt neben der Versicherungssumme der Wohnort eine Rolle. Tipp: Mögliche Ergänzungen zur Hausratversicherung sind u.a. eine Versicherung gegen Fahrraddiebstahl und eine Glasversicherung. 


Je nach Standort unverzichtbar: Elementarschadenversicherung
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Je nach Standort unverzichtbar: Elementarschadenversicherung

Sowohl in der Wohngebäude- als auch in der Hausratversicherung erstreckt sich der Schutz gegen Leitungswasser zwar auf Schäden durch Rohrbruch, nicht aber durch Hochwasser, Starkregen oder einen durch diese Gefahren hervorgerufenen Rückstau aus der Kanalisation. Doch die sich häufenden Überschwemmungskatastrophen zeigen: Der sogenannte Elementarschutz ist je nach Wohnort unverzichtbar. 
Er wird von vielen Unternehmen als Ergänzung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten und umfasst auch Schäden durch Erdbeben, Lawinen, Erdrutsche oder Erdsenkungen. 

Allerdings: Interessenten ohne Bedarf erlangen den Zusatz ohne weiteres. Für Bewohner ausgewiesener Risikogebiete hingegen ist die Absicherung nur sehr schwer und zu relativ hohen Prämien möglich. Solche Kunden müssen mit Aufschlägen von knapp 10 bis 35 Prozent rechnen. 

Die Versicherungsgesellschaften unterscheiden in dem geografischen Informationssystem ZÜRS (kurz für: Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) vier Klassen für die Gefährdung durch Hochwasser. In Regionen der günstigsten Klasse 1 gehen sie davon aus, dass es seltener als alle 200 Jahre ein Hochwasser gibt. In der teuersten Klasse 4 rechnen sie alle 10 Jahre mit einem Hochwasser. Abhängig von seiner Lage wird außerdem jedes Gebäude einer von drei Klassen für die Gefährdung durch Starkregen zugeordnet. 

Wenn du deine Hausratversicherung um ein Modul „Elementarschäden“ erweitern willst, solltest du sicherstellen, dass die Versicherungssumme auch für Hausrat auf dem Dachboden, im Keller und im Nebengebäude reicht. Mit einem Unterversicherungsverzicht (siehe Hausratversicherung) bist du gut beraten. 

Tipp: Elementarschutz wird gerne mit Selbstbehalt angeboten. Wer vergleichen will, muss also Angebote mit gleich hoher Selbstbeteiligung anfordern. 


Wichtig: Unterschiedliche Haftpflichtversicherungen
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Wichtig: Unterschiedliche Haftpflichtversicherungen

Grundstücks- und Hauseigentümer sind verpflichtet, ihr Grundstück und ihr Haus gefahrenfrei und in verkehrssicherem Zustand zu halten. Je nach Wohnsituation und Ausstattung können unterschiedliche Haftpflichtversicherungen greifen. 

Rutscht ein Passant auf dem vereisten Gehweg aus oder wird Nachbars Carport durch einen morschen Ast geschädigt, so kann der Eigentümer haftbar gemacht werden. In der Bauzeit sind solche Fälle durch die Bauherrenhaftpflicht (siehe oben) abgedeckt. Nach dem Einzug bietet die Privathaftpflichtversicherung Eigentümern eines ausschließlich selbstbewohnten Einfamilienhauses in der Regel hinreichenden Schutz. Stiftung Warentest empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.

Wer ein unbebautes Grundstück, ein nicht ausschließlich selbstbewohntes oder vollständig vermietetes Haus sein Eigen nennt, braucht hingegen eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Auch für Eigentümer von Eigentumswohnungen ist sie wichtig. Bevor du tätig wirst, kontrolliere vorsichtshalber: Meist besteht bereits über den Hausverwalter für das ganze Haus eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Viele Versicherungen bieten für Eigentümergemeinschaften Sondertarife.

Wer einen Heizöltank oder einen Flüssiggastank besitzt oder unterhält, kommt um eine Öltank-/Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung kaum herum. Wenn Heizöl ausläuft und Boden und Grundwasser verseucht, übernimmt sie die Kosten für das Ausbaggern, Abfahren und Entsorgen des verschmutzten Erdreichs als Sondermüll. Die Police schützt auch vor Schadensersatzansprüchen.

Eigentümer von Solaranlagen sollten ihr Haftpflichtrisiko versichern. Wenn Flammen auf das Nachbargebäude übergreifen oder der Sturm ein Modul auf ein geparktes Auto fegt, wird es sonst teuer. Tipp: In neuen Privathaftpflichtversicherungen sind die Solaranlagen von Privatleuten meist enthalten.


Nützlich: Rechtsschutzversicherung
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Nützlich: Rechtsschutzversicherung

Ein Rechtsstreit bedeutet nicht nur Ärger und Stress, sondern auch hohe Kosten für Anwälte und Gerichte. Diese trägt eine Rechtsschutzversicherung. Der Haken ist nur: Ein Rundum-sorglos-Paket gibt es nicht. Vielmehr bieten die Gesellschaften Pakete an, die bestimmte Rechtsgebiete umfassen – zum Beispiel Privat-, Berufs-, Wohn- und Verkehrsrechtsschutz – und andere ausschließen. Eigentümer und Mieter müssen also nach dem für sie optimalen Paket suchen. 

Eine Rechtsschutzversicherung ist weniger wichtig als eine Wohngebäude- oder eine Privathaftpflichtversicherung und zudem recht teuer. Du solltest also genau hinterfragen, was du wirklich brauchst. Bedenke auch, welchen Rechtsschutz du möglicherweise schon an anderer Stelle genießt: Gewerkschaftsmitglieder haben Rechtsschutz für Ärger im Arbeitsverhältnis oder mit der Sozialversicherung. Als Mitglied eines Mietervereines oder eines Immobilieneigentümervereines benötigst du für diesen Bereich in der Regel keine eigene Versicherung. Und Mitglieder eines Automobilclubs erhalten oft zumindest eine verkehrsrechtliche Erstberatung.

Ist das gewünschte Paket gefunden, gilt es, einen Versicherer zu finden, der Anwalts- und Gerichtskosten in möglichst vielen Lebenslagen übernimmt und möglichst wenige Ausschlussklauseln festschreibt. Eine Familienpolice schützt auch Kinder und Partner. Der Versicherungsbeitrag lässt sich durch eine Selbstbeteiligung senken. 

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