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Pflege- & Gartentipps

Vorsicht bei exotischen Urlaubssouvenirs

Jedes Jahr beschlagnahmt der Zoll an deutschen Flughäfen Mitbringsel, die unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen fallen.

Dazu zählen ungefähr 5600 Tier- und 30.000 Pflanzenarten. Also die schöne Muschel im Zweifel lieber am Strand liegen lassen, denn sonst kann eine empfindliche Strafe drohen! Sorgenloses Shoppen im Urlaub ist bei vielen Mitbringseln nicht drin: Wer beim Zoll mit exotischer Ware ohne Genehmigung erwischt wird, kann nicht mit Nachsicht rechnen - das ist kein Kavaliersdelikt. Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) gilt bereits seit den 70er Jahren. 

Tipp: Gesunde Skepsis

Tipp: Gesunde Skepsis

Doch während die „bewussten“ Straftäter, also Händler, die zum Beispiel Elfenbein nach Europa importieren, nur einen kleinen Teil der Straftäter ausmachen, sind es immer noch oft unwissende Touristen, die hohe Geldstrafen für die Einfuhr von geschützten Arten bezahlen müssen. Denn obwohl du vielleicht die Schildkröte in der Türkei auf einem Markt gekauft oder die Pflanzenableger im Hotelgarten gepflückt hast, kann es dennoch sein, dass diese unter das Artenschutzgesetz fallen. Wenn du bei der Heimreise keine Genehmigung vorweisen kann, musst du neben der Zahlung einer Geldstrafe das Souvenir natürlich auch am Zoll abgeben. Von nichts gewusst zu haben ist keine Ausrede. Je nach Ware können ein Verwarn- oder Bußgeld fällig werden oder sogar Strafanzeige gestellt werden!

Wenn der Händler mit einer selbst erstellen "Ausfuhrbescheinigung" die Bedenken ausräumen will, solltest du darauf nicht hereinfallen: Nur die hierfür zuständigen Behörden des Urlaubslandes dürfen eine amtliche Genehmigung ausstellen. Ebenso ist für die Einfuhrgenehmigung in die EU mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit zu rechnen.

Verbot betrifft auch Muscheln und Pflanzen
Vorsicht bei exotischen Urlaubssouvenirs

Foto: Zoll

Verbot betrifft auch Muscheln und Pflanzen

Mit den Bestimmungen des Artenschutzabkommens will man dem weltweiten Artenschwund, der auch durch den Massentourismus und Fernreisetrend stetig zugenommen hat, Einhalt gebieten. 

Um eine Idee dafür zu bekommen, was du nicht in den Koffer packen darfst, gilt natürlich zunächst der gesunde Menschenverstand: also kein Elfenbein, keine exotischen Felle, Pelzmäntel, Produkte aus Nashorn, lebende oder tote Vögel oder Meeresschildkröten, keine Produkte aus Schildpatt oder Teile von Krokodilen. Bei Schuhen oder Taschen aus Schlangenleder solltest du auch nicht zugreifen.

Auf dem Foto links sind beispielsweise 19 Steinkorallen mit einem Gewicht von insgesamt 2,5 Kilogramm zu sehen, die Zöllner am Düsseldorfer Flughafen bei einem Reisenden sichergestellt haben.

Aber auch Kakteen oder kakteenähnliche Pflanzen, Tillandsien und Orchideen dürfen meist nicht ohne Genehmigung mitgebracht werden! Das betrifft teilweise auch Blätter oder Samen und gilt ebenso für Korallen, Muschel- und Schneckenschalen - auch dann nicht, wenn diese zum Beispiel zu Schmuck verarbeitet wurden. Auch für Kosmetika mit bestimmten Inhaltsstoffen ist die Einfuhr verboten.

Es gibt ein paar Ausnahmen, die für den persönlichen Gebrauch auch ohne amtliche Dokumente gestattet sind, etwa bis zu vier Lederwarenerzeugnisse von toten Krokodilen, bis zu drei Gehäuse der Fechterschnecke, bis zu drei Exemplare von Riesenmuscheln und bis zu vier tote Seepferdchen. Hier muss es sich ausdrücklich um Dinge für den sogenannten "persönlichen Gebrauch" handeln, nicht als Geschenk oder gar für den kommerziellen Handel gedachte Waren. Für lebende Tiere oder Pflanzen gelten diese Ausnahmen nicht.


Unbedingt informieren!
Vorsicht bei exotischen Urlaubssouvenirs

Foto: Zoll

Unbedingt informieren!

Dazu bietet das Bundeszollamt in Zusammenarbeite mit dem Bundesamt für Naturschutz eine Datenbank an, bei der du dir Bestimmungen zu betreffenden Arten in deinem Reiseland anschauen kannst. Dabei sind vor allem die Tiere und Pflanzen bzw. Produkte daraus aufgelistet, die häufig beschlagnahmt werden. Es gibt auch die kostenlose App "Zoll und Reise", die ebenfalls Infos zu Einfuhrbestimmungen geschützter Arten gibt. Das Bundesamt für Naturschutz als federführend zuständige Behörde bietet zahlreiche Informationen auf seiner Webseite. 

Die hätte sich der Karibik-Urlauber wohl auch besser durchgelesen, bevor er versuchte, mit 24 Gehäusen der geschützten Fechterschnecke wieder einzureisen (siehe Foto). Der Mann gab an, die Schneckenhäuser - die immerhin über 14 Kilo wogen - für seinen Swimmingpool als Dekoration mitzubringen, konnte aber die erforderliche Artenschutzgenehmigung für deren Einfuhr nicht vorlegen. 


Unwissenheit schützt nicht vor Strafe: Der Fall der Schildkröten
Vorsicht bei exotischen Urlaubssouvenirs

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Unwissenheit schützt nicht vor Strafe: Der Fall der Schildkröten

Dieser typische Fall hat sich in diesem Sommer ereignet: Im Auto einer französischen Familie entdeckten deutsche Zöllner vier lebende Schildkröten. Im Fußraum des Fahrzeugs waren in einer Plastikschale drei Rotwangen-Schmuckschildkröten und in einem Pappkarton eine Maurische Landschildkröte versteckt.

Der Vater gab an, dass er während des Familienurlaubs in der Türkei die Rotwangen-Schildkröten an einem Kiosk gekauft habe. Die Maurische Landschildkröte habe er in einem Wald gefangen. Um welche Art es sich dabei handelte, habe er nicht gewusst. Dementsprechend konnte für die Maurische Landschildkröte auch nicht die erforderliche Genehmigung vorgelegt werden. Dass die Rotwangen-Schildkröten nicht nach Deutschland, oder wie in diesem Fall, nach Frankreich gebracht werden dürfen, war der Familie ebenfalls nicht bekannt.

Die Zöllner stellten alle Schildkröten sicher und brachten sie in die Auffangstation für Reptilien nach München, wo sie zunächst in Quarantäne genommen wurden. Außerdem wurden gegen den Vater ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet und noch vor Ort eine Sicherheit für die zu erwartende Strafe in Höhe von 1000 Euro festgesetzt. Auch die Unterbringung der Schildkröten wird nicht ganz billig. Die Kosten hierfür betragen 600 Euro pro Monat.

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