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- Leuchten für den Außeneinsatz

Foto: Philips
Die verschiedenen Schutzarten (IP) im Überblick
Wenn du Garten, Garagenzufahrt, Hauseingang, Terrasse oder den Balkon beleuchten möchtest, darfst du ausschließlich Leuchten für den Außeneinsatz verwenden.
Die sogenannte Schutzart (IP) gibt Aufschluss darüber, wie gut die Außenleuchten vor Witterungseinflüssen wie Staub und Wasser geschützt sind und in welchem Bereich sie montiert werden dürfen.

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IP 23: Für überdachte Balkone und Terrassen
Leuchten, die direkt unter einem Dach oder Überstand montiert oder aufgestellt sind, müssen mindestens der Schutzart IP 23 entsprechen.
Diese Leuchten sind geschützt gegen grobe Fremdkörper mit 12,5 Millimeter Durchmesser und Tropfwasser, das mit 15°-Neigung auf die Leuchte trifft.

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IP 44: Montage an Hauswänden
Wandleuchten, die an Haus- oder Garagenwänden angebracht sind, benötigen die Schutzart IP 44.
Sie sind geschützt gegen feste Fremdkörper mit einem Millimeter Durchmesser und Spritz- bzw. Regenwasser, das aus allen Richtungen kommt.

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IP 65: Für überdachte Wege
Bodenleuchten, die sich unter einem Dach oder Überstand befinden, müssen mindestens die Schutzart IP 65 aufweisen.
Diese Leuchten sind vollständig staubdicht und geschützt gegen Strahlwasser, so dass ihnen auch die Reinigung mit einem Gartenschlauch nichts anhaben kann.

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IP 67: Wegebeleuchtung
Frei im Garten aufgestellte Boden- oder Wegeleuchten müssen mindestens der Schutzart IP 67 entsprechen.
Diese Leuchten sind ebenfalls komplett staubdicht und halten auch zeitweiliges Untertauchen in Wasser aus. Ausgiebiger Regen schadet den Leuchten daher nicht.

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IP 68: Leuchten für Gartenteiche
Teichleuchten, die dauerhaft im Unterwasser-Einsatz sind, benötigen die höchste Schutzart IP 68. Sie sind geschützt vor dem permanenten Kontakt mit Wasser.