Carports für den Selbermacher
Carports sieht man heute immer häufiger. Kein Wunder, denn die Unterstände sind relativ preiswert, schnell aufgebaut und erfordern in einigen Fällen nicht einmal eine Baugenehmigung. Die Auswahl an Modellen reicht von Anlehncarports für die Hauswand, über frei stehende Unterstände mit Flach- oder Satteldach bis hin zu Doppel-Carports oder Kombi-Modellen, die einen Autostellplatz mit einem Gerätehäuschen für Fahrräder oder Gartenwerkzeuge verbinden.
In der Regel werden Carports aus Konstruktionsvollholz gefertigt, meistens Lärche oder Fichte. Damit das Holz gut vor Witterung geschützt ist und stabil bleibt, wird es kesseldruckimprägniert. Wer diese leicht grünlich-graue Optik nicht mag, lasiert oder lackiert das Holz nach dem Aufbau.
Da viele Hersteller ihre Carports als Bausatz liefern, können Heimwerker die Montage selbst durchführen. Zuvor muss von einem Fachmann allerdings eine statische Berechnung durchgeführt und der Fundamentplan erstellt werden. Einige Hersteller, wie z. B. weka, bieten dies als Dienst- und Serviceleistung an. Nur so ist gewährleistet, dass der Carport in sich stabil ist und Schneelasten tragen kann.



Solides Fundament als A und O
Bevor der Aufbau beginnen kann, ist ein entsprechend tiefes Fundament mit einbetonierten Pfostenankern anzulegen, damit der Carport fest steht und bei Windstössen nicht aus der Verankerung gerissen wird.
Auch bei Anlehncarpots sind eine sichere Montage im Mauerwerk des Hauses und ein richtig angelegtes Fundament notwendig. Wenn der Carport steht, bleibt nur noch die Eindeckung des Daches: Für Flachdach-Carports empfehlen sich Bitumen-Dachschindeln (in Anthrazit, Grün oder Rot erhältlich), die einfach verklebt werden. Zu Carports mit Satteldächern passen neben Schindeln auch die klassischen Dachziegel. Optisch leichter wirken transparente Kunststoffdächer, die mit der Unterkonstruktion verschraubt werden.
Baugenehmigung nötig?
Bei Anbauten - egal ob Carport, Garage, Gartenhaus oder Wintergarten - sollte zuerst geprüft werden, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Auskunft darüber geben der Bebauungsplan (Nachzufragen beim städtischen Bauamt) oder die Regelungen der Landesbauordnung. Diese können von Bundesland zu Bundesland recht unterschiedlich ausfallen.
In der Regel bedürfen kleinere Bauten (bis 40 m³ umbauter Raum) meist keiner Genehmigung durch die Baubehörde. Die gesetzlich festgelegten Grenzabstände zum Nachbargrundstück (mind. 3 Meter) sollten Sie aber besser einhalten, wenn Ihnen die Nachbarn die Zustimmung für den Bau verwehren. Im Streitfall kann es sonst passieren, dass Sie den Carport wieder abreißen müssen.