Schutz vor Nachbarn
Sie müssen nicht wie Fremdkörper in der Natur wirken - Sichtschutzzäune können sich harmonisch in den Garten einfügen. Gerade bei Reihenhäusern und eng bebauten Grundstücken sind Sichtschutzzäune unverzichtbar. Sie garantieren mehr Privatsphäre auf der eigenen Terrasse.
Materialien zur Auswahl
Sichtschutzzäune halten nicht nur die neugierigen Blicke der Nachbarn ab, sie sind
gleichzeitig auch Windschutz und Gestaltungselemente im Garten. Infrage kommen viele Materialien: dicht bewachsene Rankgitter, Pflanzenhecken, Weidenzäune, Elemente aus Holz oder Schilfrohr, Schutzwände aus Glas oder Acrylglas, Mauern oder textile Schutzelemente. Wofür man sich entscheidet, richtet sich nach der Art des Grundstücks und sicherlich auch nach dem persönlichen Geschmack.
Natürlicher Sichtschutz
Manche mögen es natürlich und wählen daher Pflanzen, Bäume und Hecken; andere bevorzugen eher flexibel einsetzbare Elemente, wie mobile Pflanzkästen mit integriertem Rankgitter oder einen abnehmbaren Sichtschutz aus Stoff.Ungewollte Blicke halten auch Windschutzhecken fern. Im Gegensatz zu einer Mauer oder einem flächigen Element aus Glas ist eine Windschutzhecke nie komplett dicht. Der Wind strömt durch die Hecke hindurch, allerdings in abgeschwächter Form. Luftverwirbelungen wie bei starren Elementen können hier nicht entstehen.
Fertige Heckenelemente
Das natürliche Wachstum von Hecken braucht allerdings Jahre. Fertige, knapp zwei Meter hohe Heckenelemente sind von Anfang an komplett grün und können rund ums Jahr gepflanzt werden.Egal, für welche Variante man sich entscheidet, die Stabiltät ist entscheidend. Die Elemente muss man mit Edelstahlschrauben und Pfostenankern, die in den Boden einbetoniert werden, montieren.
Gesetzliche Vorgaben
Eine maximale Größe für den Sicht- und Windschutz gibt es grundsätzlich nicht. In den einzelnen Landesbauordnungen ist jedoch geregelt, was auf dem Grundstück gebaut werden darf und wie hoch die Bauten maximal sein dürfen.
Als Richtwert gilt: Höher als drei Meter sollten Schutzzäune nicht sein. Will man auf der Grundstücksgrenze bauen, ist die Zustimmung der Nachbarn notwendig. Wird der (Pflicht-)Abstand von drei Metern zur Grundstücksgrenze eingehalten, muss man Anwohner nicht fragen.











