Bauordnung beachten
Wie hoch ein Balkongeländer sein muss, ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Die Standardhöhe für Balkongeländer beträgt 0,90 Meter. In den Bauordnungen der Bundesländer Bremen, Hessen und Niedersachsen ist sogar eine Geländerhöhe von 1,00 Meter vorgeschrieben.
Geländerkonstruktion
Ein Balkongeländer besteht aus senkrechten Edelstahl- oder Holzpfosten, die am Balkon verankert werden, und senkrechten bzw. waagerechten Füllstäben oder -brettern. Für die Verkleidung der Pfosten eignen sich Sicherheitsglas, Kunstoff, Holz, Aluminiumplatten oder Lochbleche.
Bei einer geschlossenen bzw. flächigen Brüstung muss die vorgeschriebene Höhe eingehalten werden. Balkongeländer mit einer Konstruktion aus Stäben, Brettern oder sonstigen Bauteilen müssen noch weitere Vorgaben erfüllen. Die Abstände zwischen den senkrecht angeordneten Stäben oder Brettern dürfen nicht größer als
14 Zentimeter sein. Nur so besteht ein entsprechender Absturzschutz für Kleinkinder.
Sichere Montage
Damit das Geländer richtig sicher und stabil ist, muss es vorher statisch berechnet werden. Nach der DIN 1055 sind neben dem Eigengewicht des Geländers auch die Horizontal- und Vertikallasten zu berücksichtigen, die durch Windböen, Blumenkästen, An- oder Auflehnen entstehen. In der Planungsphase ermittelt ein Statiker die anzunehmenden Belastungen und die sich daraus ergebenden Pfostenabstände und Profilquerschnitte.
Zur Montage der Pfosten sind spezielle, bauaufsichtlich zugelassene Dübel nötig. Nur spannungsfreie bzw. spreizdruckfreie Dübel aus Edelstahl V4 dürfen für die Verankerung im vorderen Randbereich einer Balkonplatte verwendet werden. In der Regel kommen zugzonentaugliche Klebeanker sowie Hinterschnittanker zum Einsatz. Zu achten ist dabei auf die Dicke der Bauteile. Reicht diese nicht aus, muss der Dübel durch das Bohrloch in der Balkonplatte gesteckt und verspreizt werden (Durchsteckmontage).







