TippsundTricks
Doch nicht jedem läuft bei dem Duft von Bratwurst das Wasser im Mund zusammen. Damit die Fußballabende nicht mit einem Nachbarschaftsstreit enden, solltest du auf ein paar Regeln achten.
Was ist erlaubt?
Grundsätzlich ist Grillen ist auf dem Balkon, im Garten und auf der Terrasse erlaubt und muss vom Nachbarn geduldet werden, heißt es in einem Urteil des Landgerichts München I. Trotzdem kann es zu einem Grillverbot bei starker Beeinträchtigung durch Rauch, der beispielsweise vom Balkon in die Wohn- oder Schlafräume der Nachbarn dringt, Ruß oder starker Hitzeentwicklung kommen. Verzichte daher auf dem Balkon am besten auf Holzkohle und verwenden stattdessen einen Elektro- oder Lavasteingrill. Auch ist es seitens des Vermieters möglich, das Grillverbot direkt im Mietvertrag festzuhalten, um möglichen Ärger direkt im Keim zu ersticken.
Wie oft ist Grillen erlaubt?
Wie oft die Nachbarn das Grillen tolerieren müssen, hängt im Streitfall von dem Ermessen der Richter ab. Dabei wird das Grillen im Garten meist großzügiger beurteilt als beispielsweise auf dem Balkon. Bevor der Grill angefeuert wird, sollte man sich fairerweise Gedanken über den Standort machen. Je weiter vom Nachbarn entfernt, umso besser. Bevor du loslegst, informiere deine Nachbarn rechtzeitig oder lade sie einfach zu deiner Grillparty ein. Denn wer selber in den Genuss einer leckeren Bratwurst kommt, hat auch keinen Grund, sich zu beschweren.
Nachtruhe ab 22 Uhr
Im Hinblick auf die Geräuschentwicklung gibt es eine eindeutige Gesetzeslage: Ab 22 Uhr muss die letzte Wurst gegessen sein und die absolute Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr eingehalten werden. Verlagere daher dein Grillfest am späten Abend nach drinnen, schließe Fenster und Türen und überschreite die Zimmerlautstärke nicht. Dann bleibt das nachbarschaftliche Verhältnis trotz Grillparty auch entspannt.