SchrittfürSchritt
Vor allem in der Rückbeschichtung der Beläge kommen die krankmachenden Fasern am häufigsten vor. Cushion-Vinylbeläge bestehen aus einer Schaumschicht mit Druckdesign und einer Trägerschicht aus filzartiger Pappe. Diese Schicht wurde noch bis vor zwanzig Jahren vielfach aus schwach gebundenem Asbest hergestellt, der besonders gefährlich ist, weil er leicht in die Raumluft entweichen kann. Floor-Flex-Platten sind weniger brisant, da sie Asbest nur in fest gebundener Form enthalten.
Alte Beläge fachgerecht entsorgen
Wenn du glaubst, dass dein alter PVC-Böden gesundheitsschädliche Substanzen enthält und du dich von ihm trennen willst, reiße das Material nicht einfach heraus und werfen es in den Hausmüll. Stattdessen solltest du einen Fachmann mit der Entsorgung beauftragen, denn schon kleinste Beschädigungen im Belag können Asbestfasern freisetzen. Die Verbraucherzentrale gibt zur Materialprüfung und Entsorgung folgende Tipps:
- Ob ein Bodenbelag tatsächlich Asbest enthält, lässt sich nur mit Hilfe einer kostenpflichtigen Materialprüfung in einem geeigneten Labor feststellen. Die Probe für eine Analyse sollte auf keinen Fall selbst entnommen werden, da bereits durch Schneiden des Belags schädliche Asbestfasern freigesetzt werden können. Wird bei der Analyse schwach gebundener Asbest diagnostiziert, ist die weitere Sanierungsplanung Sache eines Fachmanns.
- Mieter, die eine Asbestbelastung in ihren vier Wänden vermuten, sollten das Bauaufsichtsamt und den örtlichen Mieterverein einschalten, um die weitere Vorgehensweise abzuklären.
- Die Bauaufsichtsbehörden können Hauseigentümer verpflichten, Ausmaß und Umfang einer möglichen Asbestgefahr durch eine Expertise abklären zu lassen. Bestätigt sich der Verdacht, muss der Eigentümer die Sanierung in Auftrag geben.
- Sind die Fußbodenbeläge intakt und vollflächig verklebt, ist es ratsam, den neuen Boden auf dem alten zu verlegen. Kleinere Schäden, offene Kanten und Fugen müssen beigespachtelt werden.
- Bei starker Beschädigung sollte der Boden herausgenommen werden. Keinesfalls darf dies in Eigenregie erfolgen. Denn durch Abschleifen, Schneiden oder Herausreißen von Platten oder Bahnen werden die schädlichen Asbestfasern freigesetzt. Außerdem besteht die Gefahr, dass der asbesthaltige Staub in andere Räume getragen und dadurch die Gesundheit weiterer Personen gefährdet wird. Belastete Räume müssen zudem fachmännisch gereinigt werden.
- Für Bodenbeläge gelten die Vorschriften des Gefahrstoffrechts. Das bedeutet, dass nur anerkannte Fachbetriebe den alten Belag entsorgen dürfen.
Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.