Tausch der Heizanlage: Was Sie ab 2010 beachten müssen
Seit 1. Januar 2010 gilt in Baden-Württemberg eine Sonderregelung für den Tausch alter Heizungsanlagen.
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) schreibt Hauseigentümern vor, dass bei neu errichtenden Wohngebäuden mindestens 20 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien, wie zum Beispiel Sonnenenergie (Solarthermie), Erdwärme (Geothermie) oder Umweltwärme einschließlich Abwärme durch Wärmepumpen sowie Biomasse, gedeckt werden muss. Bei Bestandsgebäuden beträgt der Anteil 10 Prozent.
Das EWärmeG gilt nur in Baden-Württemberg. Für alle übrigen Bundesländer sind die Vorschriften der bundesweiten Energieeinsparverordnung (EnEV) verbindlich.
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