Rauchmelder-Pflicht in Deutschland

Foto: Gira

Bis vor wenigen Jahren waren Rauchmelder in privaten Wohnbereichen gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das hat sich mittlerweile geändert, denn in einigen Bundesländern sind Rauchmelder bereits Pflicht. Andere Länder haben nachgelegt, so dass auch hier in den nächsten Jahren Häuser und Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen.

 

Die Rauchmelderpflichten sind in den Landesbau-ordnungen der jeweiligen Länder geregelt. Da Baurecht Ländersache ist, gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. In einigen Bundesländern sind Rauch-melder deshalb nicht vorgeschrieben. Freiwilliges Nachrüsten ist jedoch sinnvoll und die Investition in die häusliche und persönliche Sicherheit lohnt allemal. 

Hier sind bzw. werden Rauchmelder Pflicht:

Bremen (2008)

ab 1.5.2010 könnte das Gesetz in Bremen inkraft treten.

Geltungsbereich:

  • in Neubauten, Umbauten, Bestandsbauten 
  • in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren 

Nachrüstpflicht im Wohnungsbestand: bis Ende 2015

Hessen (2005)

Geltungsbereich:

  • in Neubauten, Umbauten und Bestandsbauten 
  • in Schlafräumen und Kinderzimmern 
  • in Fluren, die als Rettungsweg dienen 

Nachrüstpflicht im Wohnungsbestand: bis 2014 

Hamburg (2006)

Geltungsbereich:

  • in Neubauten, Umbauten und Bestandsbauten 
  • in Schlafräumen und Kinderzimmern 
  • in Fluren, die als Rettungsweg dienen 

Nachrüstpflicht im Wohnungsbestand: bis 31. Dezember 2010

Mecklenburg-Vorpommern (ab 9/2006)

Geltungsbereich:

  • in Neubauten, Umbauten und Bestandsbauten 
  • in Schlafräumen und Kinderzimmern 
  • in Fluren, die als Rettungsweg dienen 

Nachrüstpflicht im Wohnungsbestand: bis 31. Dezember 2009

Rheinland-Pfalz (2003)

Geltungsbereich:

  • in Neubauten, Umbauten und Bestandsbauten 
  • in Schlafräumen und Kinderzimmern 
  • in Fluren, die als Rettungsweg dienen 

Nachrüstpflicht im Wohnungsbestand: bis Juli 2012

Saarland (2004)

Geltungsbereich:

  • in Neubauten, Umbauten und Bestandsbauten 
  • in Schlafräumen und Kinderzimmern 
  • in Fluren, die als Rettungsweg dienen 

Nachrüstpflicht im Wohnungsbestand: bis 

Sachsen-Anhalt ( 2009)

Geltungsbereich:

  • in Neubauten, Umbauten und Bestandsbauten 
  • in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren 

Nachrüstpflicht im Wohnungsbestand: bis 31. Dezember 2015

Schleswig-Holstein (2004)

Geltungsbereich:

  • in Neubauten, Umbauten und Bestandsbauten 
  • in Schlafräumen und Kinderzimmern 
  • in Fluren, die als Rettungsweg dienen 

Nachrüstpflicht im Wohnungsbestand: bis Ende 2010

Thüringen (2008)

Geltungsbereich:

  • in Neubauten, Umbauten und Bestandsbauten 
  • in Schlafräumen und Kinderzimmern 
  • in Fluren, die als Rettungsweg dienen 

Nachrüstpflicht im Wohnungsbestand: bis 

Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de


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