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Rund ums Haus

Diese Gesetze solltest du kennen!

Bauordnung, Naturschutz, Lärm und Müll: Auch als Heimwerker und Selbermacherin bist du nicht gänzlich davon frei, die Gesetzeslage im Blick zu halten. Wir sagen dir, welche du warum kennen musst.

Viele glauben, dass eine Ausbildung im Handwerk und erst recht die Meisterschule so lange dauert, weil es so viel Berufswissen zu vermitteln gibt. Das ist jedoch nur ein Teil der Wahrheit. Profis müssen enorm viele Gesetze kennen. Beachten sie sie nicht, wird es schnell problematisch.

Auch wenn du dein eigener Handwerker bist, musst du Gesetze befolgen – im Zweifel deshalb, damit du bei einem Schaden  keine Versicherungsprobleme bekommst. Alle für sämtliche Arbeiten relevanten Gesetze können wir hier nicht auflisten – damit ließen sich Bücherwände füllen! Dafür zeigen wir diejenigen, die für die typischsten Heimwerker-Aufgaben Relevanz haben.

Lärmschutzgesetze
Lärmschutz Nachbarschaft Gesetze

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Lärmschutzgesetze

Allein mit einer Puksäge, selbst wenn du sie auf dem Terrassentisch verwendest, wirst du nicht einmal den empfindlichsten Nachbarn stören. Doch schon beim Holzspalten mit der Axt sieht es ganz anders aus – von wirklich lauten Werkzeugen zwischen Winkelschleifer und Benzinkettensäge ganz zu schweigen. 

Prinzipiell gesteht der Staat zwar jedem zu, gewissen Lärm zu veranstalten, das hat jedoch auch für Immobilienbesitzer Grenzen. Für dich wichtig ist hier:
•    Das Bundes-Immissionsschutzgesetz bzw. seine nachgeschalteten Verordnungen
•    Das in deinem Bundesland gültige Landes-Immissionsschutzgesetz
•    Mitunter zusätzliche Regelungen an deinem Wohnort

Grundsätzlich darfst du typischerweise nur wochentags zwischen 7 und 22 Uhr Lärm machen. Samstags gibt es meist kürzere Zeiten und sonn- und feiertags ist praktisch nichts gestattet. Wochentags gibt es zudem Zeitfenster für sehr laute Werkzeuge: 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr. Beachte bitte, dass hier auch die sogenannte TA-Lärm gilt, bei der die erlaubten Grenzwerte (zu finden in Punkt 6.1) von der Klassifikation deines Wohngebiets abhängen. 
Da die Gesetzeslage so unterschiedlich ist, empfehlen wir dir, dich an dein Landrats- oder Ordnungsamt zu wenden. Auf deren Web-Präsenz ist meist alles einfach aufgelistet. 


Die Nachbarschaftsgesetze
Nachbarschaftshilfe Gesetze

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Die Nachbarschaftsgesetze

Lärmschutzgesetze befassen sich nur mit Lärm. Beim Nachbarschaftsrecht jedoch findet sich im Prinzip alles, was in irgendeiner Form das Verhältnis zweier nebeneinander wohnender Immobilienbesitzer regelt – und das kann von der erlaubten Wuchshöhe von Grenzbepflanzungen bis zu Art (und teilweise sogar Pflichten) einer Einfriedung sehr viel sein. 

Auf Bundesebene gibt es hier nur die Gesetze, die ab § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs beginnen. Dafür aber gibt es in jedem Bundesland detailliertere Vorgaben. Achte jedoch darauf, dass diese nicht überall „Nachbarschaftsgesetz“ heißen und dass es teilweise auch weitere kommunale Vorgaben gibt. 


Der Bebauungsplan
Bebauungsplan Fassade streichen

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Der Bebauungsplan

Du findest, dass deine Hausfassade einen anderen Anstrich braucht? Kein Problem, mit Gerüst, Leiter und Farbrolle kannst du die Sache in Eigenregie erledigen – oder vielleicht auch einfach einen grünen Schleier über die Sache wachsen lassen.
Es gibt viele solcher Arbeiten am Haus. Und einmal abgesehen davon, dass du bei vielem sowieso der Pflicht unterliegst, einen Bauantrag einzuholen, kann es auch bei anderen Arbeiten sein, dass du nach deren Abschluss Post von deiner Kommune bekommst, in der man dich auffordert, schleunigst den Ursprungszustand wieder herzustellen.  

Denn grundsätzlich kann jede Kommune Bebauungspläne aufstellen. Und sie darf dabei vom Abstand der Gebäude zur Grenze bis zur Farbe der Dacheindeckung zahlreiche Vorgaben machen – muss es aber nicht. Deshalb an dieser Stelle eine Faustregel:
Sobald du an deinem Haus etwas verändern möchtest,
das außen sichtbar ist, solltest du im Rathaus den 
Bebauungsplan einsehen.
Beachte bitte, dass es auch innerhalb einer Kommune unterschiedliche Pläne für verschiedene Gebiete geben kann.


Die Energiegesetze
Gesetze Energieausweis Gebäude

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Die Energiegesetze

Du wirst bis hierhin festgestellt haben, dass die Unterteilung in Bundes-, Landes- und Kommunalgesetze es ziemlich knifflig machen kann. Was jedoch das gesamte Thema Gebäudeenergetik anbelangt, hat der Staat es dir kürzlich mit einem Werk deutlich vereinfacht: dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das fasst das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz zu einem großen Werk zusammen. Gut für dich: Zuvor enthielten die unterschiedlichen Gesetze teils widersprüchliche Vorgaben.

Dieses Gesetz solltest du dir auch dann durchlesen, wenn du keine konkreten Arbeiten planst, aber beispielsweise erst ein Haus erworben hast – es kann sein, dass dadurch Um- oder Nachrüstpflichten entstehen, die zuvor wegen der langen Besitzerschaft der Vorbesitzer nicht griffen. Ferner findest du im GEG auch die nötigen Informationen über Dämmleistungen und dergleichen.


Bauordnungen
Baustelle Bauordnung

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Bauordnungen

Wie groß darf in Rheinland-Pfalz dein Gartenhaus sein, bevor du eine Baugenehmigung brauchst? Darfst du in Brandenburg deinen neuen Carport direkt an die Grundstücksgrenze stoßen lassen? Und dürftest du in Hessen ohne Weiteres einen Brunnen graben?

Wenn es irgendetwas mit dem Errichten (und Abreißen) von Bauten auf deinem Grundstück zu tun hat, ist es für dich immer nötig, einen Blick in die Landesbauordnung zu werfen. Beachte bitte, dass sich die Unterschiede hier oftmals nur in Details finden – die aber wirklich wichtig sind. In Rheinland-Pfalz beispielsweise dürfte das erwähnte Gartenhaus 50 m³ umbauten Raum haben; in Bayern dagegen 75.


Die Umweltschutzgesetze
Gesetze Heimwerker Naturschutz Demo Klimawandel

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Die Umweltschutzgesetze

Ein Eimer ausgetrocknete Wandfarbe: Der Eimer selbst dürfte wohl in die gelbe Tonne. Aber was ist mit dem Inhalt?
Darfst du die Reste, die beim Vertäfeln einer Decke angefallen sind, kleinsägen und in deinem Ofen verfeuern? Es gibt für Heimwerker sehr viele Schnittmengen mit dem Thema Umweltschutz. 

Dem entgegen steht jedoch – Überraschung – kein einzelnes deutsches Umweltgesetzbuch; sowas wird nur schon seit Jahren gefordert und diskutiert. Das bedeutet jedoch nicht, dass du freie Hand hast und auch nicht, dass es für dich einfacher ist. Neben dem bereits erwähnten Lärmschutz, der unter dem Stichwort Immissionsschutz ebenfalls unter die Umweltschutzgesetze fällt, musst du folgendes beachten:
•    Abfallrecht
•    Bodenschutzrecht
•    Gewässerschutzrecht
•    Klimaschutzrecht

Hinzu kommt noch das Naturschutzrecht, auf das wir wegen seiner speziellen Natur separat eingehen. Hier können wir dir nur raten, dich wirklich einzulesen. Denn beim Thema Umweltschutz sind die Strafen selbst für kleinste Vergehen ziemlich hoch. Würdest du beispielsweise Grünbelag im Außenbereich mit Salz oder Essig entfernen, droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro!


Naturschutzgesetze
Gartenarbeit Baum fällen

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Naturschutzgesetze


Naturschutzgesetze umfassen alles, was in irgendeiner Weise mit Flora und Fauna zu tun hat. Damit sind sie für dich dann relevant, wenn es ans Gärtnern geht. Abermals haben wir es mit einem gesetzlichen Dreiklang zu tun:
•    Das Bundesnaturschutzgesetz
•    Die Landesnaturschutzgesetze
•    Mitunter zusätzliche Gesetze auf Kreis- oder Kommunalebene

Wie praktisch immer bei derart mehrfach vorhandenen Gesetzen kannst du dir auch hier merken, dass die Gültigkeit von klein nach groß geht. Das heißt, für dich sind Kommunalgesetze wichtig, dann Landesgesetze und erst zuletzt Bundesgesetze – das liegt daran, dass die Vorgaben unterhalb der Bundesgesetzgebung strenger sein dürfen, nicht jedoch lascher. 

Was für dich als Hobbygärtner ganz besonders von Interesse ist, sind diejenigen Teile, die sich mit dem Zurückschneiden und Entfernen von Gewächsen befassen. Hier gilt:
•    Bäume,
•    Büsche,
•    Hecken,
•    lebende Zäune und
•    andere Gehölze
darfst du nur vom 1. Oktober bis zum 28./29. Februar fällen, auf den Stock setzen oder anderweitig sehr stark zurückschneiden. Außerhalb dieser Zeit sind nur zaghafte Pflegeschnitte gestattet. Beachte aber unbedingt, dass es mittlerweile in vielen Kommunen gänzlich verboten ist, gesunde Bäume ohne triftigen Grund und Genehmigung zu fällen.


Die Niederspannungsanschlussverordnung
Gesetz Heimwerker Computer

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Die Niederspannungsanschlussverordnung

Deutsche Gesetzesmacher sind fraglos gut darin, sehr lange Bezeichnungen und ziemlich kryptische Abkürzungen zu erfinden. Bei der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) solltest du jedoch sehr genau hinsehen, wenn du dich als Hobbyelektriker betätigen willst, was wir ausdrücklich nur befürworten, wenn du dich damit auskennst und im Zweifelsfall das Projekt im Anschluss von einem Profi überprüfen lässt!

Zwar untersagt §13 NAV nicht wortwörtlich, dass du als elektrotechnischer Laie beispielsweise Steckdosen austauschen dürftest, jedoch dürfen nur ausgebildete Elektrofachkräfte die Anschlussarbeiten übernehmen und alles abnehmen.
Das heißt, du darfst durchaus Kabel verlegen, Löcher bohren usw. Wenn es jedoch ans Verdrahten geht, darf – rein rechtlich – nur der Elektriker ran; zumindest muss er aber solche Arbeiten mit seiner Unterschrift auf Normgerechtigkeit bestätigen. Das ist deshalb so, weil du andernfalls im Schadensfall größte Probleme mit deiner Versicherung bekommen kannst. Diese darf beispielsweise die Leistung verweigern oder dich in Regress nehmen.


Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Schwarzarbeit Mann anzeichnen

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Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Du bist ein Heimwerker, der nur allein arbeitet? Dann könntest du jetzt aufhören zu lesen. Falls du jedoch zur großen Masse derjenigen gehörst, die auch mal bei Nachbarn und Freunden mit Rat und vor allem Tat aushelfen, musst du auch die Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzgebung beachten. 

Grundsätzlich darfst du Arbeiten nur bei echten Angehörigen problemlos ausführen. Bei Nachbarn und Freunden wird es schon etwas schwieriger. Merke dir deshalb folgendes:
•    Es muss sich um echte Gefälligkeiten handeln.
•    Es sollten keine riesigen Arbeitsleistungen sein (etwa Wasserhahn austauschen vs. komplettes Bad neu verrohren).
•    Die Arbeiten dürfen nicht regelmäßig stattfinden.
•    Du darfst als Entlohnung nichts von Wert erhalten, das auf eine Gewinnerzielungsabsicht hindeutet. 

Das heißt, beim Nachbarn einen Baum zu fällen und zu zerlegen und dafür mit je einem Kanister Zweitaktgemisch und Kettenöl und einem Steak vom Grill entlohnt werden, ist okay. Über Wochen hinweg den ganzen Garten umarbeiten und dafür nach Stunden entlohnt werden, ist hingegen echte Schwarzarbeit – und da versteht der Zoll wirklich keinen Spaß.

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