Baugenehmigung für Balkone

Foto: BHW Bausparkasse

Für Anbauten am Haus oder auf dem Grundstück sind in aller Regel Baugenehmigungen erforderlich. Das gilt auch, wenn Sie nachträglich einen Balkon anbauen wollen.

 

Die Baubehörde erteilt die Genehmigung für den Balkon- Anbau, wenn die Konstruktion der Landesbauordnung (LBO) und dem Bebauungsplan entspricht. Bevor Sie einen Balkon planen, sollten Sie sich daher nach Einschränkungen im Bebauungsplan bei der zuständigen Baubehörde erkundigen. Bevor Sie loslegen müssen Sie beim örtlichen Bauamt unbedingt die erforderliche Baugenehmigung einholen. Bauen Sie ohne Genehmigung kann ein Bußgeld fällig werden, und im schlimmsten Falle müssen Sie den Balkon wieder entfernen - auf eigene Kosten natürlich. Zu einem Bauantrag, der der jeweiligen Landesbauordnung entsprechen muss,  gehören Baubeschreibung, Lageplan, Hausansichten und Grundriss. Ein Architekt, ein Statiker oder ein Handwerksmeister hilft beim Prüfen der baulichen Voraussetzungen des örtlichen Bebauungsplans. Er erstellt auch den Antrag und reicht ihn beim Bauamt ein.

 

Der Balkon kann, wenn er bestimmte Masse nicht überschreitet, als untergeordnetes Bauteil die Baulinien und Baugrenzen überschreiten und wird auch bei der Berechnung der Geschossfläche (GFZ) nicht mit eingerechnet. Voraussetzung dafür ist, dass der Balkon nicht mehr als 1,50 m von der Hausfassade hervorspringt und er zur nachbarschaftlichen Grundstücksgrenze einen Abstand von mindestens 2,00 m einhält. Damit darf die übliche Abstandsfläche von 3,00 m unterschritten werden.

Berücksichtigen Sie diese Vorgaben bei Ihren Planungen, damit Ihr Projekt erfolgreich und nicht frustrierend verläuft.

 


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