Herbstlaub sinnvoll beseitigen

Foto: © Angelika Wolter/PIXELIO

Wenn das Laub seine Farbe ändert und in Gelb-, Braun- und Orangetönen erstrahlt ist der Herbst eingekehrt. Was zeitweise schön fürs Auge ist, flattert aber auch irgendwann zu Boden und dann ist Laub kehren angesagt. Nur wohin mit all dem Laub? Und wer ist für die Blätter vom Nachbarsgrundstück verantwortlich?

Foto: djd/Traumeel

Wohin mit dem Herbstlaub:

Zwischen niedrigen Stauden und unter max. 15 cm hohen Gehölzen können Sie die Blätter ruhig liegen lassen. Hier bietet das Laub Schutz vor starker Kälte. Auch auf abge-ernteten Beeten sorgt der Zerfall von Laub für eine Humu-santeil. Damit das Laub da liegen bleibt, können Sie es mit Tannenzweigen beschweren.

 

Wo richtet Laub Schäden an?

Auf Rasen hat Laub nichts zu suchen! Das Gras bekommt unter der Laubschicht zuwenig Sauerstoff und beginnt zu faulen. Entfernen Sie deshalb die Blätter schnellstmöglich! Als Alternative zum Laubhaken bietet sich auch ein Rasenmäher mit hoch eingestellten Mähbalken an. Die Blätter werden kleingehäkselt und Sie können diese mit dem abgemähten Gras entsorgen. Am Besten auf dem Kompost, da dieses Gemisch wertvolle Nährstoffe enthält.

 

Betrachten Sie die Gartenarbeit als willkommene Abwechslung. Bewegung und frische Luft tut gut. Zwar gibt es auch die bequeme Variante des Laubbläsers, aber hierbei ist der Lärm und Gestank extrem. Zudem wirbeln die Bläser Keime auf und durch übermässigen Einsatz würden Ökosysteme unter dem Laub und damit eine natürliche Schutzschicht des Bodens zerstört.

 

Auch den Gartenteich halten Sie besser laubfrei, da das Absinken des Laubes Nährstoffe freisetzt und damit das Algenwachstum begünstigt. Ein über das Wasser gespanntes Laubschutznetz erspart lästiges keschern. Aus Rutschgefahr sollte herabfallendes Laub von Wegen vor dem Haus, im Garten und auf der Terrasse schnellstmöglich entfernt werden.

Meins oder nicht meins?

Im Herbst kommt es zwischen den Nachbarn immer wieder zu Streitigkeiten, wenn es um die Beseitigung von Laub geht. Wer muss das Laub entfernen, wenn es vom Nachbar-grundstück aufs eigene Grundstück fällt, oder vom Wind dorthin geweht wurde? Aus Rutschgefahr ist eine Beseitigung notwendig, auch können Schäden durch verstopfte Dachrinnen und Fallrohre entstehen. 

Die Beseitigung von Laub, sofern es sich nicht um einzelne Blätter handelt, gehört nach ständiger Rechtsprechung zu den üblichen Gartenarbeiten. Diese ist in der Regel ent-schädigungslos hinzunehmen. Der betroffene Eigentümer des Grundstückes hat das anfallende Laub selber zu beseitigen und es ist nicht gestattet, dieses auf dem Nach-bargrundstück zu entsorgen.

 

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